Rechtsprechung
OLG Naumburg, 26.03.2015 - 2 U 62/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 253 BGB, § 7 Abs 1 StVG
Schmerzensgeld für Verkehrsunfallverletzung: Verlust des Bewusstseins und der Empfindungsfähigkeit aufgrund schwerster Hirnverletzungen und Versterben des Geschädigten 6 Monate nach dem Unfall - verkehrslexikon.de
Schmerzensgeld bei schwersten Hirnverletzungen und Versterben des Geschädigten 6 Monate nach dem Unfall
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe des Schmerzensgeldes bei schwerer Hirnverletzung und apallischem Syndrom
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 253
Höhe des Schmerzensgeldes bei schwerer Hirnverletzung und apallischem Syndrom - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Bei schwersten Hirnverletzungen mit Bewusstseinsverlust 60.000 EUR Schmerzensgeld
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Schmerzensgeld bei Verlust des Bewusstseins und der Empfindungsfähigkeit wegen schwerster Hirnverletzungen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Schmerzensgeld bei Versterben eines schwerverletzten Unfallopfers nach sechs Monaten
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Schmerzensgeld bei Verlust des Bewusstseins und der Empfindungsfähigkeit wegen schwerster Hirnverletzungen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Schmerzensgeld von 60.000 EUR aufgrund bei Verkehrsunfall erlittenen schweren Schädel-Hirn-Traumas mit apallischem Syndrom und Wachkoma - Unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Unfallgeschädigten von 25 % sind 45.000 EUR Schmerzensgeld angemessen
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Schmerzensgeld bei Verlust des Bewusstseins und der Empfindungsfähigkeit wegen schwerster Hirnverletzungen
Verfahrensgang
- LG Halle, 13.06.2014 - 5 O 647/11
- OLG Naumburg, 26.03.2015 - 2 U 62/14
Papierfundstellen
- NJW-RR 2015, 1244
- NZV 2016, 133
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 04.06.1985 - VI ZR 15/84
Anscheinsbeweis für Verschulden des wendenden Fahrzeugs bei einem Verkehrsunfall
Auszug aus OLG Naumburg, 26.03.2015 - 2 U 62/14
a) Der Verletzung des Vorfahrtsrechts steht nicht eine - unterstellt erfolgte - Geschwindigkeitsüberschreitung des Erblassers entgegen, da, wie das Landgericht richtig ausgeführt hat, der Vorfahrtsberechtigte seine Vorfahrt nicht durch unerlaubt schnelles Fahren verliert (vgl. BGH, Urteile vom 04.06.1985, VI ZR 15/84, VersR 1985, 989, und vom 21.01.1986, VI ZR 35/85, VersR 1986, 579). - BGH, 16.02.1993 - VI ZR 29/92
Schmerzensgeldbemessung bei Verlust der Empfindungsfähigkeit
Auszug aus OLG Naumburg, 26.03.2015 - 2 U 62/14
Dagegen ist es dem Richter nicht erlaubt, sich an einem nur gedachten Schadensbild, das von einer ungeschmälerten Empfindungs- und Leidensfähigkeit gekennzeichnet ist, zu orientieren und sodann mit Rücksicht auf den vollständigen oder weitgehenden Wegfall der Empfindungsfähigkeit Abstriche vorzunehmen (vgl. BGH, Urteile vom 13.10.1992, VI ZR 201/91, BGHZ 120, 1 = NJW 1993, 781, und vom 16.02.1993, VI ZR 29/92, NJW 1993, 1531). - BGH, 16.12.1975 - VI ZR 175/74
Ausgleich einer schwersten Hirnverletzung mit Verlust aller geistigen Fähigkeiten …
Auszug aus OLG Naumburg, 26.03.2015 - 2 U 62/14
Der Bundesgerichtshof hat - unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (vgl. u .a. Urteil vom 16.12.1975, VI ZR 175/74, NJW 1976, 1147) - vielmehr entschieden, dass der Richter, wie in sonstigen Fällen auch, diejenigen Umstände, die dem Schaden im Einzelfall sein Gepräge geben, eigenständig bewerten und aus einer Gesamtschau die angemessene Entschädigung für das sich ihm darbietende Schadensbild gewinnen muss.
- BGH, 13.10.1992 - VI ZR 201/91
Schmerzensgeld bei Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehler des Geburtshelfers
Auszug aus OLG Naumburg, 26.03.2015 - 2 U 62/14
Dagegen ist es dem Richter nicht erlaubt, sich an einem nur gedachten Schadensbild, das von einer ungeschmälerten Empfindungs- und Leidensfähigkeit gekennzeichnet ist, zu orientieren und sodann mit Rücksicht auf den vollständigen oder weitgehenden Wegfall der Empfindungsfähigkeit Abstriche vorzunehmen (vgl. BGH, Urteile vom 13.10.1992, VI ZR 201/91, BGHZ 120, 1 = NJW 1993, 781, und vom 16.02.1993, VI ZR 29/92, NJW 1993, 1531). - BGH, 21.01.1986 - VI ZR 35/85
Verletzung des Vorfahrtsrechts bei überhöhter Geschwindigkeit des …
Auszug aus OLG Naumburg, 26.03.2015 - 2 U 62/14
a) Der Verletzung des Vorfahrtsrechts steht nicht eine - unterstellt erfolgte - Geschwindigkeitsüberschreitung des Erblassers entgegen, da, wie das Landgericht richtig ausgeführt hat, der Vorfahrtsberechtigte seine Vorfahrt nicht durch unerlaubt schnelles Fahren verliert (vgl. BGH, Urteile vom 04.06.1985, VI ZR 15/84, VersR 1985, 989, und vom 21.01.1986, VI ZR 35/85, VersR 1986, 579). - BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74
Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem …
Auszug aus OLG Naumburg, 26.03.2015 - 2 U 62/14
Dazu hat er alle hierfür maßgeblichen Umstände zu erforschen, wobei er nicht gegen Erfahrungssätze verstoßen und nur bei besonderer Begründung die in der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen bisher gewährten Beträge unterschreiten oder überschreiten darf (BGH, Urteile vom 18.11.1969, VI ZR 81/68, VersR 1970, 134, und vom 08.06.1976, VI ZR 216/74, VersR 1976, 967). - OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 10 U 15/97
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus OLG Naumburg, 26.03.2015 - 2 U 62/14
Tritt aber der Tod nicht unmittelbar mit dem Unglücksfall, sondern erst nach einiger Zeit ein, kann die Tatsache der Lebensverkürzung nicht schmerzensgeldrelevant werden; in diesen Fällen ist die Leidenszeit bis zum Tod zu entschädigen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.07.1997, 10 U 15/97, VersR 1998, 1256; in dem dortigen Rechtsstreit ist ein Schmerzensgeld von 150.000,00 Euro bei einem Leiden des Geschädigten von 21 Monaten zuerkannt worden). - BGH, 18.11.1969 - VI ZR 81/68
Schmerzensgeldbemesssung - Ermessen - Rechtsstreit
Auszug aus OLG Naumburg, 26.03.2015 - 2 U 62/14
Dazu hat er alle hierfür maßgeblichen Umstände zu erforschen, wobei er nicht gegen Erfahrungssätze verstoßen und nur bei besonderer Begründung die in der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen bisher gewährten Beträge unterschreiten oder überschreiten darf (BGH, Urteile vom 18.11.1969, VI ZR 81/68, VersR 1970, 134, und vom 08.06.1976, VI ZR 216/74, VersR 1976, 967). - OLG München, 13.02.2004 - 10 U 5381/02
Einsatz des Blaulicht und Martinshorn unter gebührender Berücksichtigung der …
Auszug aus OLG Naumburg, 26.03.2015 - 2 U 62/14
aa) (1) Eine Vergleichbarkeit besteht vor allem mit der vom Oberlandesgericht München getroffenen Entscheidung (Urteil vom 13.02.2004, 10 U 5381/02, Hacks/Wellner/Häcker, 33. Aufl., 2015, Nr. 1592).